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Kunststoff-Teilprothese – Partielle Kunststoffprothese

Bei einer Kunststoff-Teilprothese (Synonym: partielle Kunststoffprothese) handelt es sich um eine einfache, herausnehmbare partielle Prothese (Teilprothese) zum Ersatz fehlender Zähne. Ihre Nutzungsdauer ist auf die Wundheilungsphase nach einem chirurgischen Eingriff bis zur Anfertigung einer definitiven (endgültigen) Versorgung begrenzt.

In der Wundheilungsphase nach einer Zahnextraktion (Zahnentfernung) regenerieren nicht nur die den Kieferknochen bedeckenden Weichgewebe. Vielmehr wird auch die Alveole (das knöcherne Zahnfach) des extrahierten Zahnes umstrukturiert, so dass der Kieferkamm eine Formveränderung erfährt.

Es ist daher in der Regel wenig sinnvoll, unmittelbar nach einem chirurgischen Eingriff definitiven (endgültigen) Zahnersatz anzufertigen. Eine Kunststoff-Teilprothese überbrückt den für die Wundheilung notwendigen Zeitraum von etwa zwei Monaten.

In aller Regel handelt es sich bei Kunststoff-Teilprothesen also um sogenannte Interimsprothesen (von lat.: unterdessen, einstweilen). Auf Grund der kurzen Nutzungsdauer werden sie kostengünstig aus Kunststoff auf PMMA-Basis (Polymethylmethacrylat) gefertigt, wobei der Halt am Restgebiss durch von Hand gebogene Drahtklammern erreicht wird.

Anders als eine Modellgussprothese, die als definitive Versorgung geplant wird, besitzt eine Kunststoff-Teilprothese kein stabilisierendes, gegossenes Metallgerüst. Sie dient der Wiederherstellung der Kaufunktion und Ästhetik für einen begrenzten Zeitraum.

Die Kunststoff-Teilprothese ist, ohne sich auf den verbliebenen Zähnen abzustützen, eine rein mukosal bzw. gingival (auf Schleimhaut bzw. Zahnfleisch) gelagerte Versorgung, die den Kaudruck an den Kieferkamm abgibt. Dieser reagiert darauf langfristig mit Atrophie (Rückbildung des Knochens). Darüber hinaus sind die gebogenen Klammern auf Dauer wenig schonend für den Zahnhalsbereich des Klammerzahns. Aus diesen Gründen sollte die Nutzungsdauer der partiellen Kunststoffprothese nicht über Gebühr verlängert werden.

Definitionen: Interimsprothese – Immediatprothese

Nach Krankenkassenrichtlinien muss zwischen einer Interimsprothese und einer Immediatprothese (von lat.: sofort) unterschieden werden. Während es sich bei letzterer um eine sofort nach dem chirurgischen Eingriff eingesetzte endgültige Versorgung handelt, dient die Interimsprothese, wie erläutert, lediglich der zeitlichen Überbrückung.

Es ist nur in Ausnahmefällen sinnvoll, einen definitiven Zahnersatz, der etliche Jahre in Funktion bleiben soll, einzugliedern, ohne die Umstrukturierungsprozesse der Wundheilung abzuwarten. Andererseits müssen Kaufunktion und Ästhetik sichergestellt und umfangreichere Wundgebiete ggf. vor mechanischen Reizen geschützt werden. Praktikabel ist daher das Verfahren einer sofort nach dem chirurgischen Eingriff eingesetzten Interimsversorgung.

Indikationen (Anwendungsgebiete)

  • Vorübergehende Wiederherstellung der Kaufunktion, Phonetik und Ästhetik nach Zahnextraktionen oder Implantatinsertion (Setzen eines Implantats)
  • Erhalten der vertikalen Kieferrelation (Abstand von Ober- zu Unterkieferbasis)
  • Verhindern von Elongationen (Herauswachsen eines Zahnes aus dem Kieferknochen bei fehlender Gegenbezahnung)
  • Verhindern von Zahnwanderungen und- kippungen
  • Schutz der Operationswunde
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