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Festsitzende Brücke

Eine Brücke dient der Versorgung einer Zahnlücke. Um eine festsitzende Brücke zum Ersatz eines oder mehrerer Zähne zementieren zu können, müssen die als Brückenpfeiler vorgesehenen Zähne zur Aufnahme einer Krone oder Teilkrone präpariert (beschliffen) werden. Die Pfeilerzähne müssen in der Ausrichtung ihrer Längsachse weitgehend übereinstimmen.

Eine festsitzende Brücke besteht prinzipiell aus mindestens zwei Pfeilerzähnen (Brückenankern) und einem oder mehreren Zwischengliedern (Brückengliedern) im Bereich der zu ersetzenden Zähne. Die Zwischenglieder werden nach hygienefähigen Kriterien in der Regel als sogenannte Tangentialglieder (mit konvexer oder eiförmiger Basisfläche) gestaltet, wobei im sichtbaren Bereich Kompromisse zugunsten der Ästhetik und Phonetik gegangen werden.

Eine Brücke findet ihre Abstützung ausschließlich auf Zähnen oder Implantaten. Hierin unterscheidet sie sich von einer Teilprothese oder kombiniertem Zahnersatz, die sowohl zahn- als auch schleimhautgetragen konstruiert sind. Eine Vollprothese hingegen muss vollständig auf eine zahngetragene Abstützung verzichten: die Kaulast wird hier ausschließlich auf die Mundschleimhaut übertragen.

Da die Zähne häufig durch Karies (Zahnfäule) vorgeschädigt sind, werden sie in der Regel für die Aufnahme einer Brücke zirkulär präpariert (rundum beschliffen), so dass die labortechnisch gefertigten Vollkronen – vergleichbar einem Fingerhut – aufgesetzt werden können. Bei weniger ausgeprägten Zahndefekten können auch Teilkronen als Brückenpfeiler dienen.

Konstruktionsprinzipien

  • Da die Kaukraft, welche auf die Zwischenglieder einer Brücke einwirkt, auf die Pfeilerzähne übertragen wird, sollte die im Knochen verankerte Wurzeloberfläche der Pfeilerzähne mindestens der Oberfläche entsprechen, mit der die zu ersetzenden Zähne ehemals verankert waren.
  • Fest sitzende Brückenversorgungen werden nicht nur auf natürlichen Zähnen angefertigt, sondern auch auf Implantaten. Sind die Brückenpfeiler aus natürlichen Zähnen und Implantaten kombiniert, spricht man von Verbundbrücken.
  • Während einspannige Brücken lediglich der Versorgung einer Lücke dienen, die durch den Verlust eines oder mehrerer unmittelbar nebeneinander stehender Zähne verursacht ist, überbrücken mehrspannige Brücken zwei oder mehr Lücken zwischen mehreren Zähnen.
  • Bei der konventionellen Konstruktion einer festsitzenden Brücke, bei der ein Brückenglied zwischen zwei Pfeilern hängt, handelt es sich um eine Endpfeilerbrücke. Davon zu unterscheiden sind sogenannte Extensionsbrücken (Freiendbrücken, Anhängerbrücken). Diese werden sowohl zur Versorgung zahnbegrenzter Lücken als auch bei Freiendsituationen angefertigt, wobei ein Brückenglied an zwei miteinander verblockte (verbundene) Kronen angehängt wird. Auf Grund der ungünstigeren Statik wegen der starken einwirkenden Hebelkraft darf der Anhänger nur eine kurze Distanz im Zahnbogen, eine Prämolarenbreite (Breite eines kleinen vorderen Backenzahns), überbrücken.

Befestigungsmöglichkeiten

  • Konventionelle Befestigung – Der dauerhafte Verbund zwischen Brückenmaterial und Brückenpfeilern wird mittels eines konventionellen eines Zements (z. B. Zinkphosphat-, Glasionomer- oder Carboxylatzement) geschaffen. Dabei dient der Zement als solcher nur dem Füllen der möglichst dünn zu haltenden Zementfuge. Den eigentlichen Halt bekommt die Brücke durch sogenannte Friktion (Passung durch Haftreibung zwischen parallelen Wänden).
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